Rijkswaterstaat möchte, dass jeder alle Informationen auf dieser Website problemlos nutzen kann. Daher legen wir großen Wert auf Benutzerfreundlichkeit, Zugänglichkeit und Auffindbarkeit.
Im vorläufigen Beschluss zur digitalen Barrierefreiheit der Regierung ist festgelegt, dass Regierungswebsites den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß EN 301 549/WCAG 2.1 entsprechen und dafür Verantwortung in einer veröffentlichten Erklärung übernehmen müssen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Bics.nl erfüllt derzeit die Anforderungen an die Barrierefreiheit. In unserer Erklärung zur Barrierefreiheit erläutern wir, in welchen Punkten wir noch nicht vollständig den Anforderungen entsprechen und wann wir die Probleme voraussichtlich beheben werden.
Übersicht der Barrierefreiheits-Erklärungen von Rijkswaterstaat
Erklärungen zur Barrierefreiheit anderer Websites, die ebenfalls unter der Verantwortung von Rijkswaterstaat stehen, finden Sie im Register der Barrierefreiheits-Erklärungen.
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