Startseite

EnglishFrançaisDeutschNederlands

Willkommen auf der BICS-Website

Diese Website richtet sich an Benutzer von BICS und andere, die mit der elektronischen Meldung in der Binnenschifffahrt befasst sind. Schiffsführer, (Binnenschifffahrts)unternehmen, Wasserstraßenverwaltungen, RIS-Technologieentwickler und andere Interessierte finden auf dieser Website alle Informationen zum Binnenschifffahrt Informations- und Kommunikationssystem (BICS).

Verwenden Sie das Menü in der oberen rechten Ecke des Bildschirms, um durch die Website zu navigieren, oder navigieren Sie schnell zu:

BICS-Konto beantragen  |  BICS herunterladen  |  BICS-Helpdesk


Nachrichten

 

Ein ersten Meldepunkte für Flandern, Brüssel und die Westerschelde

Ab dem 30. Oktober 2024 werden die ersten Meldepunkte für die Schifffahrtsgebiete von Flandern, Brüssel und der Westerschelde zu einem gemeinsamen ersten Meldepunkt zusammengeführt.

Drei Jahre nach der Einführung der eRIBa-Plattform wird ein neuer Schritt zur Vereinfachung der elektronischen Meldung für Binnenschifffahrtsunternehmen unternommen. Seit 2021 tauschen die Wasserstraßenverwaltungen in Flandern und Brüssel elektronische Reiseanmeldungen über eRIBa aus. Schiffe, die über das Hoheitsgebiet verschiedener Wasserstraßenbehörden reisen, profitieren von einer reduzierten administrativen Belastung.

Am 30. Oktober 2024 wird dieser Weg mit einem einheitlichen „ersten Meldepunkt“ weiter beschritten. Schiffe, die sich in Flandern, Brüssel oder auf der Westerschelde befinden, müssen sich nicht länger fragen, wo sie ihre Reise anmelden: Ab sofort gibt es für diese Gebiete nur noch einen eRIBa-Meldepunkt, der bei Reiseanmeldungen mit einem Abfahrtsort in dieser Region automatisch in BICS angezeigt wird. Diese Maßnahme vereinfacht das elektronische Meldeverfahren weiter und verringert das Risiko, dass Reiseanmeldungen falsch zugeordnet werden.

Die folgenden ersten Meldepunkte werden eingestellt und durch den neuen ersten Meldepunkt „Flandern, Brüssel und Westerscheld (eRIBa)“ ersetzt:

  • Vlaamse Waterwegen (FlaRIS)
  • Antwerpen, Hafen
  • Ghent/Gent, Hafen
  • Brussel, Hafen

Haben Sie Probleme mit Ihrer BICS-Reisemeldung in Flandern (Belgien)?

Ist Ihre BICS-Reisemeldung beispielsweise nicht an Schleusen oder Stationen in Flandern sichtbar? Keine Sorge, in diesem Artikel finden Sie möglicherweise die Lösung für Ihr Problem. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Reisemeldung über BICS korrekt einreichen und wieder reibungslos durch Flandern reisen können.


Antwortnachrichten werden jetzt auch in Belgien versendet

Ab dem 10. Juni 2024 werden in Belgien Antwortnachrichten (ERIRSP) verschickt. Das Versenden von Antwortnachrichten ist bereits in den Niederlanden und Deutschland anwendbar und jetzt auch in Belgien.

Dies bedeutet, dass BICS-Reisemeldungen, die an eine erste Meldestelle in Belgien gerichtet sind, nun wie in den Niederlanden und Deutschland mit einer Antwortnachricht bestätigt werden. BICS zeigt nach dem korrekten Senden Ihrer Reisemeldung zunächst den Status "Gesendet" an, der sich ändert in "Angemeldet", wenn Ihre Reisemeldung vom empfangenden System bestätigt wird.

Weitere Informationen über die Statusmeldungen von Reisemeldungen in BICS finden Sie hier.


Neue Version von BICS

Rijkswaterstaat stellt ab dem 4. März 2024 BICS Version 6 vor - Ein frischer Schritt in die Zukunft der Binnenschifffahrtsinformation und Kommunikation

Im letzten Jahr feierte das Binnenschifffahrtsinformations- und -kommunikationssystem (BICS) sein 25-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass hat Rijkswaterstaat in Zusammenarbeit mit dem Büro für Binnenschifffahrts-Telematik der Benutzeroberfläche von BICS ein neues, benutzerfreundlicheres Aussehen verliehen. Im Laufe des letzten anderthalben Jahres hat Rijkswaterstaat Schiffer aktiv in die Testphase der neuen Version einbezogen, was zu einer wertvollen Zusammenarbeit mit begeisterten Schiffern führte, die während der Entwicklung dieser verbesserten Version Feedback lieferten.

Weitere Informationen zu dieser neuen Version von BICS finden Sie hier.


BICS-Website erfährt Verjüngungskur

Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass die BICS-Website eine bemerkenswerte Transformation mit einem zeitgemäßen neuen Aussehen und verbessertem Layout durchlaufen hat. Diese Neugestaltung ist nicht nur ästhetisch ansprechend, sondern auch darauf ausgelegt, die Benutzerführung zu verbessern und das gesamte Online-Erlebnis zu optimieren.

Neben den visuellen Veränderungen hat die Website auch einige funktionale Updates erfahren, die darauf abzielen, das gesamte Benutzererlebnis zu optimieren. Benutzer werden ermutigt, die überarbeitete Website zu erkunden und Feedback mit dem BICS-Helpdesk zu teilen, um kontinuierliche Verbesserungen zu unterstützen.


Einmalige elektronische Meldung der Reise zwischen Flandern und den Niederlanden ab dem 15. Februar 2023 möglich

Wenn Sie von den Niederlanden nach Flandern fahren oder umgekehrt, müssen Sie ab dem 15. Februar 2023 diese Reise nur einmal melden. Es ist nicht mehr erforderlich, sich an der Grenze erneut elektronisch anzumelden. Diese Vereinfachung der administrativen Verfahren ist das Ergebnis enger Zusammenarbeit zwischen den Wasserstraßenverwaltungen Flanderns und Rijkswaterstaat.

Ab dem 15. Februar 2023 werden die vor der Reise gemeldeten Reise- und Ladungsdaten über Melde-Software wie BICS direkt mit den beteiligten Partnern geteilt. "Dies gewährleistet einen effizienten Datenaustausch und vermeidet doppelte Arbeit für den Schiffsführer. Wir haben Rückmeldungen aus der Branche erhalten, dass die elektronische Meldung an der Grenze zwischen Flandern und den Niederlanden, insbesondere aufgrund möglicher Schwierigkeiten mit der Internetverbindung an diesen Orten, zu Frustration führen kann. Wir sind stolz darauf, diese Anpassung realisieren zu können", sagt Karin Valkenier, Projektleiterin bei Rijkswaterstaat.

Effizientere Abwicklung

Seit dieser Anpassung werden die Daten in Flandern auch direkt über die eRIBa-Plattform mit den Wasserstraßenverwaltungen entlang der Route des Schiffes geteilt, vorausgesetzt, der Schiffsführer gibt mindestens zwei Routenpunkte über die Melde-Software weiter. Dies ermöglicht eine effizientere Abwicklung der Voranmeldung bei den Bauwerken und trägt zu einer reibungslosen und korrekten Abrechnung bei, wie Jan Gilissen, RIS-Anwendungsmanager bei De Vlaamse Waterweg nv, betont.

Gute Fahrt

"Ab dem 15. Februar 2023 starten wir mit diesem Datenaustausch. Als Schiffsführer müssen Sie nichts zusätzlich tun, außer sich einmal elektronisch bei Abfahrt Ihrer Reise zu melden. Während der Einführungsphase sind wir besonders gespannt auf die Erfahrungen aller beteiligten Partner. Wir hoffen, dass diese Initiative für alle zu einer noch reibungsloseren Fahrt führt", sagt Valkenier.

Was bedeutet das für BICS?

Haben Sie in BICS die automatische Neuanmeldung von Reisen zwischen Antwerpen und den Niederlanden aktiviert? Dann entfernen Sie diese automatische Neuanmeldung so schnell wie möglich. Hier wird erläutert, wie Sie die automatische Neuanmeldung entfernen können.


Elektronische Meldepflicht für die gesamte Berufsschifffahrt in Flandern

Ab dem 10. Dezember 2022 ist die elektronische Meldung von Reise- und Ladungsdaten für die gesamte Berufsschifffahrt in Flandern verpflichtend. Das bedeutet, dass Sie Melde-Software, wie zum Beispiel BICS, zur Meldung Ihrer Reisen auf den Binnengewässern Flanderns verwenden müssen.

Diese elektronische Meldepflicht gilt nicht für Freizeitboote, Fähren, die die Gemeinsame Maas überqueren, öffentlichen Personenverkehr auf dem Wasser und Seeschiffe (sofern sie nicht ausschließlich auf den Binnengewässern Flanderns fahren).

Wann müssen Sie elektronisch melden?

Für Reisen in Flandern müssen Sie Ihre Reise- und Ladungsdaten elektronisch gemeldet haben, bevor Sie dieses Gebiet betreten oder bevor Sie einen Liege- oder Ankerplatz in Flandern verlassen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Reise rechtzeitig und korrekt elektronisch anmelden, um einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten.

Haben Sie Probleme mit der elektronischen Meldung Ihrer Reise in Flandern? Dann konsultieren Sie diese Seite für mögliche Lösungen.

Weitere Informationen zur elektronischen Meldepflicht in Flandern finden Sie auf visuris.be.


Besondere Transporte mit BICS melden

Wenn Ihre Schiffreise einen besonderen Transport betrifft, muss dieser gemäß Artikel 1.21 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung elektronisch gemeldet werden. Die BICS-Software kann zur Erfüllung dieser elektronischen Meldepflicht verwendet werden. Bei der elektronischen Meldung von besonderen Transporten können aufgrund der Zusammensetzung der fahrenden Einheit abweichende Situationen auftreten. In dieser Anleitungskarte werden diese Situationen beschrieben, und es werden Anweisungen zur Meldung solcher Reisen mit Hilfe von BICS gegeben.


Automatische ETA-Meldung bei der Schleuse Terneuzen

Wenn Sie möchten, dass Ihre ETA automatisch gemeldet wird, wenn Sie die Schleuse Terneuzen als Zwischenziel Ihrer Reise angeben, können Sie diese Anleitungskarte konsultieren. Diese Anleitungskarte erläutert ausführlich, wie Sie Ihre BICS konfigurieren können, um in diesem Fall automatisch eine ETA-Meldung an der Schleuse Terneuzen zu erstellen.


Erweiterung der Zielgruppe der elektronischen Meldepflicht ab dem 1. Dezember 2021

Ab dem 1. Dezember 2021 gilt eine elektronische Meldepflicht für die Daten, die zuvor gemäß Artikel 12.01 der Rheinschifffahrtpolizeiverordnung (RheinSchPV) über Funk, schriftlich oder elektronisch gemeldet werden konnten. Diese Verpflichtung, die bis zu diesem Datum nur für Verbände und Schiffe galt, die Container transportieren, sowie für Schiffe mit festen Tanks an Bord, wird nun auf folgende Schiffstypen ausgedehnt:

  • Schiffe, die gemäß Artikel 12.01, erster Absatz, Buchstabe a des RPR fallen und Güter befördern, auf die das ADN (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenschifffahrtswegen) anwendbar ist.
  • Schiffe, die gemäß Artikel 12.01, erster Absatz, Buchstabe d des RPR fallen und eine Länge von mehr als 110 Metern haben.
  • Hotelschiffe, die gemäß Artikel 12.01, erster Absatz, Buchstabe e des RPR fallen.
  • Seeschiffe, die gemäß Artikel 12.01, erster Absatz, Buchstabe f des RPR fallen.
  • Schiffe, die gemäß Artikel 12.01, erster Absatz, Buchstabe g des RPR fallen und ein LNG-System an Bord haben.
  • Besondere Transporte, wie in Artikel 1.21 des RPR beschrieben, wie in Artikel 12.01, erster Absatz, Buchstabe h des RPR angegeben.

Um dieser elektronischen Meldepflicht nachzukommen, kann die BICS-Software verwendet werden.