Version: 0.9
Inkrafttreten: 31-03-2026
Diese Seite beschreibt die Nutzungsbedingungen von BICS, das von Rijkswaterstaat für die elektronische Meldung in der Schifffahrt bereitgestellt wird.
Wasserstraßennutzer, die unter Artikel 12.01 Absatz 1 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (die Zielgruppe der Schiffe) fallen, sind verpflichtet, sich vor ihrer Abfahrt bei den zuständigen Behörden anzumelden. Diese Anmeldung kann sowohl über Funk (UKW) als auch elektronisch erfolgen. Aufgrund internationaler Vorschriften sind bestimmte Wasserstraßennutzer verpflichtet, dies elektronisch durchzuführen.
Wasserstraßenbenutzer können mithilfe einer geeigneten Meldeanwendung und eines von Rijkswaterstaat bereitgestellten Kontos elektronische Meldungen (ERI-Nachrichten) an die für die betreffenden Wasserstraßen und/oder Häfen zuständigen Behörden senden.
Der Zugang zu BICS kann über das Antragsformular auf der BICS-Website (www.bics.nl), die von Rijkswaterstaat verwaltet wird, beantragt werden.
Technische Probleme oder Fehler können Sie dem BICS-Helpdesk melden, um Unterstützung zu erhalten.
Diese Nutzungsbedingungen werden in mehreren Sprachen bereitgestellt. Im Falle von Widersprüchen, Auslegungsunterschieden oder Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Sprachversionen hat stets die niederländische Version Vorrang. Der niederländische Text gilt als die authentische und rechtlich verbindliche Version dieser Nutzungsbedingungen.
1. Anwendbarkeit und Zustimmung
- Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des BICS und des zugehörigen Nachrichtendienstes, der von Rijkswaterstaat für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt bereitgestellt wird.
- Durch das Setzen des Häkchens während des Ausfüllens des Antragsformulars erklären Sie, dass Sie diese Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
- Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesen Nutzungsbedingungen können Sie sich an den BICS-Helpdesk wenden.
2. Definitionen
- Nachrichtendienst: der von Rijkswaterstaat verwaltete Dienst mit elektronischen Postfächern (BICS-Melde-IDs) zum Austausch elektronischer Meldungen in der Binnenschifffahrt.
- Nachrichtendienstkonto (Konto): ein von Rijkswaterstaat ausgestelltes Konto, das mit einem elektronischen Postfach (Melde-ID) verknüpft ist.
- Benutzer: jede Person, die mit einem eindeutigen Benutzernamen und Passwort Zugang zum Nachrichtendienst hat.
- Meldeanwendung: eine geeignete Anwendung für elektronische Meldungen, die den geltenden ERI-Standards entspricht.
- ERI-Standards und Nachrichten: international festgelegte Standards und Nachrichtentypen innerhalb von Electronic Reporting International für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt.
- Zuständige Behörden: Behörden, die für Wasserstraßen und/oder Häfen verantwortlich sind und elektronische Meldungen verarbeiten.
3. Zugang und Nutzung
- Ein Nachrichtendienstkonto wird einem bestimmten Wasserstraßennutzer zugewiesen und ist nicht übertragbar.
- Ab dem Zeitpunkt der Aktivierung sind Sie für die Nutzung Ihres Nachrichtendienstkontos verantwortlich. Sie müssen sorgfältig mit Ihren Zugangsdaten umgehen und dürfen diese nicht mit anderen teilen. Ihr Nachrichtendienstkonto darf ausschließlich zur Übermittlung Ihrer eigenen betrieblichen Meldungen und nur für den Zweck verwendet werden, für den der Nachrichtendienst eingerichtet wurde.
- In Ihren Meldungen müssen Sie korrekte, vollständige und aktuelle Angaben gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie etwaigen zusätzlichen Anweisungen der zuständigen Behörden machen.
- Als Kontoverantwortlicher sind Sie verpflichtet, Änderungen Ihrer persönlichen Daten, Schiffs- oder Adressdaten unverzüglich über den BICS-Helpdesk zu melden.
- Rijkswaterstaat kann technische Maßnahmen (z. B. Wartung oder Sicherheitsupdates) durchführen, die die Verfügbarkeit des Nachrichtendienstes vorübergehend beeinträchtigen können. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit im Voraus angekündigt.
- Sie können Ihr Nachrichtendienstkonto jederzeit über den BICS-Helpdesk kündigen. Nach Bestätigung wird das Konto deaktiviert. Daten werden nur soweit und solange gespeichert, wie dies gesetzlich erforderlich ist.
- Rijkswaterstaat behält sich das Recht vor, Konten nach längerer Inaktivität (> 2 Jahre) zu schließen und gegebenenfalls zu löschen.
4. Schutz personenbezogener Daten (DSGVO)
- Rijkswaterstaat verarbeitet Meldungen und personenbezogene Daten gemäß diesen Bedingungen, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Datenschutzerklärung auf www.bics.nl.
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich verarbeitet für:
- die Ermöglichung elektronischer Meldungen und deren Bearbeitung;
- die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Zusammenhang mit elektronischen Meldungen in der Binnenschifffahrt;
- Verwaltung, Sicherheit, Audit und Verbesserung des Nachrichtendienstes.
- Die bereitgestellten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Einhaltung der elektronischen Meldepflicht gemäß den einschlägigen europäischen Vorschriften verwendet.
- Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für den Zweck der Verarbeitung und gesetzlich erforderlich ist.
- Weitere Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der BICS-Website. Zusammen mit dem Haftungsausschluss bilden diese einen integralen Bestandteil dieser Bedingungen.
5. Vertraulichkeit
- Rijkswaterstaat behandelt über den Nachrichtendienst ausgetauschte Daten vertraulich gemäß dem "Privacyreglement verkeersregistratiesystemen Rijkswaterstaat".
- Eine Offenlegung erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Gemäß der Richtlinie 2005/44/EG über River Information Services (RIS) werden Daten – soweit zutreffend – mit benachbarten Wasserstraßenbehörden im Rahmen des Schiffsverkehrsmanagements geteilt.
6. Sicherheit
- Der Datenaustausch mit dem Nachrichtendienst erfolgt über verschlüsselte Verbindungen.
- Alle Benutzeraktivitäten werden automatisch in Protokolldateien aufgezeichnet, um Sicherheitsanforderungen und gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.
- Sicherheitsvorfälle, wie vermutete Datenschutzverletzungen oder unbefugter Zugriff, müssen unverzüglich beim BICS-Helpdesk gemeldet werden.
- Rijkswaterstaat behält sich das Recht vor, den Zugang zu Ihrem Nachrichtendienstkonto auszusetzen oder zu beenden, wenn Sicherheitsrisiken bestehen, Missbrauch untersucht wird oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen wird.
7. Verantwortung für Inhalte und geistiges Eigentum
- Rijkswaterstaat legt großen Wert auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verständlichkeit der Informationen und Funktionen innerhalb des Nachrichtendienstes. Dennoch können Informationen unvollständig, veraltet oder unklar sein. Bitte melden Sie dies dem BICS-Helpdesk.
- Alle Rechte am Nachrichtendienst, einschließlich Software, Dokumentation und (technischen) Entwürfen, liegen bei Rijkswaterstaat oder dessen Lizenzgebern.
- Die Nutzung des Nachrichtendienstes gewährt Ihnen lediglich ein begrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer und den Zweck des Dienstes. Es werden keine geistigen Eigentumsrechte übertragen.
8. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
- Rijkswaterstaat behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen bei Bedarf zu ändern und zu aktualisieren.
- Wesentliche Änderungen werden über www.bics.nl unter Angabe des Inkrafttretensdatums bekannt gegeben.
9. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Auf diese Nutzungsbedingungen findet niederländisches Recht Anwendung.
- Streitigkeiten über diese Nutzungsbedingungen werden vom zuständigen Zivilgericht in Den Haag entschieden.