Version: 1.01
Inkrafttreten: 14-04-2026
Diese Seite beschreibt die Nutzungsbedingungen von BICS, das von Rijkswaterstaat für die elektronische Meldung in der Binnenschifffahrt bereitgestellt wird.
Wasserstraßennutzer, die unter Artikel 12.01 Absatz 1 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung fallen (die Zielgruppe Schiffe), sind verpflichtet, sich vor ihrer Abfahrt bei den zuständigen Behörden anzumelden. Diese Anmeldung kann sowohl über UKW-Funk als auch elektronisch erfolgen. Aufgrund internationaler Vorschriften sind bestimmte Wasserstraßennutzer verpflichtet, dies elektronisch durchzuführen.
Wasserstraßennutzer können mithilfe einer geeigneten Meldeanwendung und eines von Rijkswaterstaat bereitgestellten Kontos elektronische Meldungen (ERI-Nachrichten) an die für die jeweiligen Wasserstraßen und/oder Häfen zuständigen Behörden senden.
Der Zugang zu BICS kann über das Antragsformular auf der BICS-Website (www.bics.nl), die von Rijkswaterstaat verwaltet wird, beantragt werden.
Technische Probleme oder Fehler können Sie beim BICS-Helpdesk melden, um Unterstützung zu erhalten.
Diese Nutzungsbedingungen werden in mehreren Sprachen bereitgestellt. Im Falle von Widersprüchen, Auslegungsunterschieden oder Inkonsistenzen zwischen den verschiedenen Sprachversionen hat stets die niederländische Version Vorrang. Der niederländische Text gilt als die authentische und rechtlich verbindliche Fassung dieser Nutzungsbedingungen.
1. Geltungsbereich und Zustimmung
- Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von BICS und des zugehörigen Nachrichtendienstes, der von Rijkswaterstaat für die elektronische Meldung in der Binnenschifffahrt bereitgestellt wird.
- Indem Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars durch Ankreuzen Ihr Einverständnis erklären, bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingungen gelesen, verstanden haben und ihnen zustimmen.
- Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesen Nutzungsbedingungen können Sie sich an den BICS-Helpdesk wenden.
2. Begriffsbestimmungen
- Nachrichtendienst: der von Rijkswaterstaat verwaltete Dienst mit elektronischen Postfächern (BICS-Melde-IDs) zum Austausch elektronischer Meldungen innerhalb der Binnenschifffahrt.
- Konto: das Rijkswaterstaat-Binnenschifffahrtskonto. Ein Konto ist erforderlich, um verschiedene Dienste von Rijkswaterstaat nutzen zu können, darunter BICS, Schleusenplanung und Wasserstraßeninformation.
- Nutzer: jede Person, die mit einem eindeutigen Benutzernamen und Passwort Zugang zu BICS hat.
- Meldeanwendung: eine geeignete Anwendung für elektronische Meldungen, die den geltenden ERI-Standards entspricht.
- ERI-Standards und -Nachrichten: international festgelegte Standards und Nachrichtentypen innerhalb von Electronic Reporting International für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt.
- Zuständige Behörden: Behörden, die für Wasserstraßen und/oder Häfen verantwortlich sind und elektronische Meldungen verarbeiten.
3. Zugang und Nutzung
- Ein Konto wird einem bestimmten Wasserstraßennutzer zugewiesen und ist nicht übertragbar.
- Ab der Aktivierung sind Sie für die Nutzung Ihres Kontos verantwortlich. Sie gehen sorgfältig mit Ihren Zugangsdaten um und geben diese nicht an Dritte weiter. Sie tragen die Verantwortung für eine korrekte und angemessene Nutzung des Kontos. Ihr Konto darf ausschließlich für die Einreichung Ihrer (eigenen) operativen Meldungen und nur für den Zweck verwendet werden, für den der Nachrichtendienst eingerichtet wurde.
- Sie stellen in Ihren Meldungen korrekte, vollständige und aktuelle Angaben gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie etwaigen zusätzlichen Anweisungen der zuständigen Behörden bereit.
- Als Kontoinhaber sind Sie verpflichtet, Änderungen Ihrer persönlichen Daten, Schiffs- und/oder Adressdaten unverzüglich über den BICS-Helpdesk mitzuteilen.
- Rijkswaterstaat kann technische Maßnahmen (wie Wartung oder Sicherheitsupdates) ergreifen, die vorübergehende Auswirkungen auf die Verfügbarkeit des Nachrichtendienstes haben. Rijkswaterstaat bemüht sich, geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen, um Unannehmlichkeiten so gering wie möglich zu halten.
- Sie können Ihr Konto jederzeit über den BICS-Helpdesk kündigen. Nach Bestätigung wird das Konto deaktiviert. Daten werden gelöscht oder aufbewahrt, soweit und solange dies gesetzlich erforderlich ist.
- Rijkswaterstaat behält sich das Recht vor, Konten nach längerer Inaktivität (> 2 Jahre) zu schließen und gegebenenfalls zu löschen.
4. Schutz personenbezogener Daten (DSGVO)
- Rijkswaterstaat verarbeitet Meldungen und personenbezogene Daten gemäß diesen Bedingungen, den geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie der Datenschutzerklärung auf www.bics.nl.
- Rijkswaterstaat verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich für:
- die Ermöglichung und Abwicklung elektronischer Meldungen;
- die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Zusammenhang mit elektronischen Meldungen in der Binnenschifffahrt;
- die Verwaltung, Sicherheit, Prüfung und Verbesserung von BICS und des Nachrichtendienstes.
- Rijkswaterstaat verwendet die bereitgestellten personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung der elektronischen Meldepflicht in Übereinstimmung mit den einschlägigen europäischen Vorschriften.
- Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie es für den Zweck der Verarbeitung erforderlich ist und soweit und solange dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Weitere Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der BICS-Website (www.bics.nl). Zusammen mit dem Haftungsausschluss auf dieser Website sind diese Bestandteil dieser Bedingungen.
5. Vertraulichkeit
- Rijkswaterstaat behandelt die über den Nachrichtendienst ausgetauschten Daten vertraulich gemäß dem „Datenschutzreglement für Verkehrsregistrierungssysteme Rijkswaterstaat“.
- Eine Offenlegung erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Gemäß der Richtlinie 2005/44/EG über River Information Services (RIS) werden die Daten, soweit zutreffend, im Rahmen des Schiffsverkehrsmanagements mit benachbarten Wasserstraßenbehörden geteilt.
6. Sicherheit
- Der Datenaustausch mit dem Nachrichtendienst erfolgt über verschlüsselte Verbindungen.
- Alle Benutzeraktivitäten werden automatisch in Protokolldateien erfasst, um Sicherheitsanforderungen und gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.
- Sie sind verpflichtet, Sicherheitsvorfälle, wie vermutete Datenschutzverletzungen oder unbefugten Zugriff, unverzüglich beim BICS-Helpdesk zu melden.
- Rijkswaterstaat behält sich das Recht vor, den Zugang zu Ihrem Konto auszusetzen oder zu beenden, wenn dies aufgrund von Sicherheitsrisiken, Untersuchungen von Missbrauch oder Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen erforderlich ist.
7. Verantwortung für Inhalte und geistiges Eigentum
- Rijkswaterstaat legt großen Wert auf die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verständlichkeit der Informationen und Funktionen innerhalb des Nachrichtendienstes. Dennoch kann es vorkommen, dass Informationen unvollständig, veraltet oder unklar sind. Wir bitten Sie, dies dem BICS-Helpdesk zu melden. Rijkswaterstaat schätzt Ihr Feedback und nutzt es zur Verbesserung der Servicequalität.
- Alle Rechte an BICS und dem Nachrichtendienst, einschließlich Software, Dokumentation und (technischer) Entwürfe, liegen bei Rijkswaterstaat oder dessen Lizenzgebern.
- Die Nutzung von BICS gewährt Ihnen lediglich ein eingeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer und den Zweck der Dienstleistung. Es werden keine Rechte am geistigen Eigentum auf Sie übertragen.
8. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
- Rijkswaterstaat behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen bei Bedarf zu ändern und zu aktualisieren.
- Wesentliche Änderungen werden über www.bics.nl unter Angabe des Inkrafttretensdatums bekannt gegeben.
9. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Für diese Nutzungsbedingungen gilt niederländisches Recht.
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen werden vom zuständigen Zivilgericht in Den Haag entschieden.