Anleitung: Verfahren für die Elektronische Meldung mit BICS

Dieses Handbuch enthält Anweisungen für Schiffer, die der elektronischen Meldepflicht nachkommen müssen und sich mit BICS bei den Wasserstraßenbehörden melden wollen.

Inhalt

  1. Die elektronische Meldepflicht
  2. Das Meldeverfahren
  3. Kontaktinformationen

1. Die elektronische Meldepflicht

1.1 Wer muss sich elektronisch melden?

Seit dem 1. Dezember 2021 müssen die Daten, die der in RPR-Artikel 12.01 festgelegten Meldepflicht entsprechen, in der Regel elektronisch gemeldet werden. Die elektronische Meldepflicht, die bis zu diesem Datum nur für Schubverbände und Schiffe, die Container transportieren, sowie Schiffe mit festen Tanks an Bord galt, wurde bereits auf die folgenden Schiffstypen ausgeweitet:

  • Schiffe, die unter Artikel 12.01, Absatz 1, Buchstabe a des RPR fallen und Güter transportieren, auf die das ADN anwendbar ist;
  • Schiffe, die unter Artikel 12.01, Absatz 1, Buchstabe d des RPR fallen und eine Länge von mehr als 110 Metern haben;
  • Hotelschiffe, die unter Artikel 12.01, Absatz 1, Buchstabe e des RPR fallen;
  • Seeschiffe, die unter Artikel 12.01, Absatz 1, Buchstabe f des RPR fallen;
  • Schiffe, die unter Artikel 12.01, Absatz 1, Buchstabe g des RPR fallen und ein LNG-System an Bord haben;
  • Besondere Transporte, wie in Artikel 1.21 gemäß Artikel 12.01, Absatz 1, Buchstabe h des RPR beschrieben.

Achtung: Alle oben genannten fettgedruckten Schiffe (die sogenannten 'Zielgruppenschiffe') müssen sich vor der Abfahrt elektronisch bei der ersten Verkehrszentrale oder Wasserstraßenbehörde auf der Route melden.

1.2 Welche Daten müssen gemeldet werden?

Um der elektronischen Meldepflicht nachzukommen, müssen die untenstehenden Daten an die Wasserstraßenbehörden gemeldet werden. Die BICS-Software ermöglicht es Ihnen, die folgenden Reise- und Ladungsdaten einfach und übersichtlich zu bündeln und gemäß der gesetzlichen Meldepflicht elektronisch an eine Wasserstraßenbehörde zu übermitteln:

  • Name des Schiffes; und bei Schubverbänden die Namen aller Schiffe des Verbandes;
  • Die einzigartige europäische Schiffsidentifikationsnummer (ENI-Nummer), IMO-Nummer für Seeschiffe; des Schiffes und bei Schubverbänden aller Schiffe des Verbandes;
  • Schiffstyp oder Verbandstyp; und bei Schubverbänden den Schiffstyp für alle Schiffe gemäß den im ersten Absatz genannten Meldungen;
  • Ladekapazität; des Schiffes und bei Schubverbänden aller Schiffe des Verbandes;
  • Länge und Breite des Schiffes; und bei Schubverbänden Länge und Breite des Verbandes und aller Schiffe des Verbandes;
  • Vorhandensein einer LNG-Anlage an Bord;
  • Für ein Schiff, das Güter transportiert, auf die das ADN anwendbar ist:
    • Die UN-Nummern oder die Nummern der gefährlichen Güter;
    • Die offizielle Bezeichnung für den Transport der gefährlichen Güter;
    • Die Klasse, der Klassifizierungscode und gegebenenfalls die Verpackungsgruppe der gefährlichen Güter;
    • Die Gesamtmenge der gefährlichen Güter, auf die sich diese Daten beziehen;
    • Die Anzahl der blauen Lichter/Kegel;
  • Für ein Schiff, das Güter transportiert, auf die das ADN nicht anwendbar ist und die nicht in Containern transportiert werden: Art und Menge der Ladung;
  • Anzahl der Container an Bord nach Größe und Beladungszustand (beladen oder unbeladen) und die jeweilige Platzierung der Container gemäß Stauplan und Containertyp;
  • Containernummer der Container mit gefährlichen Gütern;
  • Gesamtzahl der Personen an Bord und soweit zutreffend die Anzahl der Passagiere;
  • Position und Fahrtrichtung;
  • Tiefgang, falls die zuständige Behörde danach fragt;
  • Route mit Angabe des Abfahrts- und Zielhafens;
  • Hafen, in dem geladen wurde;
  • Hafen, in dem entladen wird.

1.3 Wofür dienen elektronische Meldungen?

Elektronische Meldungen werden zur Unterstützung verschiedener RIS-Dienste für die folgenden Zwecke verwendet:

  • Verkehrslenkung (strategische Verkehrsinformationen, Schleusen- und Brückenmanagement);
  • Notfallmanagement;
  • Transportmanagement (Hafen- und Terminalmanagement, Fracht- und Flottenmanagement);
  • Statistik;
  • Gebühren für die Nutzung der Wasserstraßeninfrastruktur;
  • Grenzkontrollen;
  • Zolldienste.

2. Das Meldeverfahren

2.1 Was versteht man bei BICS unter einer 'Reise'?

Eine „Reise“ ist, wenn das Schiff vom Abfahrtshafen (Starthafen) zum nächsten Hafen seines Bestimmungsorts (Zielhafen) fährt. Das ist zum Beispiel die Strecke, die ein Schiff von dem/den Hafen/Häfen, wo geladen wird, zum ersten Hafen fährt, wo entladen wird oder ein Teil der Ladung entladen wird.

2.2 Zu welchem Zeitpunkt muss eine Reise gemeldet werden?

Sie müssen Ihre Reise, einschließlich der zugehörigen Daten, vor dem Verlassen des Hafens oder Liegeplatzes elektronisch bei der ersten Verkehrszentrale oder Wasserstraßenbehörde auf Ihrer Route melden.

2.3 Wann endet eine Reise?

Sie müssen Ihre Reise immer beenden (und gegebenenfalls eine neue Reise anmelden), wenn:

  • Sie an Ihrem endgültigen Zielort angekommen sind.
  • Unterwegs geladen oder gelöscht wird.
  • Änderungen an der Ladung vorgenommen werden.
  • Änderungen an der Anzahl der Personen an Bord (einschließlich Passagiere) vorgenommen werden.
  • Das Ziel unterwegs geändert wird.
  • Die Abmessungen des Verbandes geändert werden, einschließlich des Hinzufügens oder Entfernens eines Schubleichters.

Achtung: Möchten Sie nach einer der oben genannten Situationen weiterfahren? Erstellen und melden Sie dann eine neue Reise mit BICS. Siehe Abschnitt 2.7 für Informationen darüber, wann Sie eine Reise ändern dürfen.

Ein Beispiel: Sie fahren mit einem Schiff von Rotterdam nach Basel und entladen und laden einen Teil der Ladung in Duisburg. In diesem Beispiel ist der Starthafen Rotterdam und der Zielhafen Duisburg. Anschließend muss eine neue elektronische Meldung gesendet werden, mit Duisburg als Starthafen und Basel als Zielhafen.

2.4 Wann wird eine Reise pausiert?

Eine Reise muss pausiert werden, wenn das Schiff die angemeldete Reise länger als zwei Stunden unterbricht. In diesem Fall müssen Sie sowohl den Beginn als auch das Ende dieser Unterbrechung elektronisch melden. Sobald die Unterbrechung vorbei ist, müssen Sie auch die Fortsetzung der Reise über BICS melden.

2.5 Vorgehensweise

Geben Sie die geplante Reise und die Ladungsdaten mithilfe der BICS-Software ein. Diese Software erleichtert die Eingabe der erforderlichen Daten. Sie können auch eine separate Stauplanungsanwendung verwenden, um Containerladepläne einzulesen und die Stauplanung durchzuführen.

Für Schubverbände: Wenn Sie eine Reise mit einem Schubverband eingeben möchten, müssen Sie die Ladung pro Schubleichter angeben (auch wenn die Leichter leer sind, wählen Sie "LEEREN SIE SCHIFF (KEINE LADUNG)" als Ladung). Anschließend wählen Sie den richtigen Verbandstyp aus und überprüfen die berechneten Abmessungen (Länge, Breite und Tiefgang), wobei Sie bei Bedarf Korrekturen vornehmen. Achten Sie darauf, immer die aktuellen Abmessungen des Transports anzugeben.

Nachdem Sie die erforderlichen Daten in BICS eingegeben haben, senden Sie die erstellte Reise an die Wasserstraßenbehörde, indem Sie auf "SPEICHERN UND ANMELDEN" klicken.

Haben Sie Ihr endgültiges Ziel erreicht, oder tritt eine der in Abschnitt 2.3 beschriebenen Situationen ein? Melden Sie Ihre Reise als beendet, indem Sie in BICS auf "REISE BEENDEN" klicken.

E-Meldung Verfahren

2.6 Welcher erste Meldepunkt muss angegeben werden?

Für Abfahrtspunkte in den Niederlanden und bestimmten Abfahrtspunkten in Belgien wird der erste Meldepunkt automatisch von BICS ausgefüllt. Wenn dies nicht automatisch geschieht, müssen Sie diesen selbst eingeben.
Möchten Sie sich bei einer anderen Behörde melden, beispielsweise wenn Sie sich in Grenznähe befinden und das Gebiet dieser Behörde zu verlassen droht, können Sie den ersten Meldepunkt manuell anpassen.

2.6.1 Meldepunkte Rhein

Beim Start einer Reise auf dem Rhein außerhalb der Niederlande fordert BICS Sie immer auf, den ersten Meldepunkt einzugeben. Abhängig vom Abfahrtsort geben Sie einen der folgenden Meldepunkte ein:

Abfahrt:

Von Km

Standort

Bis Km

Standort

Erster Meldepunkt

Anmerkung

149Rheinfelden174Schleuse KembsBASEL 
174Schleuse Kembs352LauterbourgGAMBSHEIM 
352Lauterbourg639RolandseckOBERWESEL 
639Rolandseck858Emmerich (Spijk)DUISBURGBei Wesel in der Talfahrt per Funk melden
858Emmerich (Spijk)887NijmegenIVS-NEXTNachricht geht direkt an IVS-Next

Bergfahrt:

Von Km

Standort

Bis Km

Standort

Erster Meldepunkt

Anmerkung

887Nijmegen865LobithIVS-NEXTIn der Bergfahrt bei Lobith per Funk melden (CBS-Lobith) für Nicht-Zielgruppenschiffe
865Lobith639RolandseckDUISBURG 
639Rolandseck352LauterbourgOBERWESEL 
352Lauterbourg174Schleuse KembsGAMBSHEIM 
174Schleuse Kembs149RheinfeldenBASEL 

2.6.2 Meldepunkte Mosel

Beim Befahren der Mosel müssen Sie je nach Abfahrtsort eine der folgenden Meldepunkte kontaktieren:

  • Von Koblenz (wo der Verkehr zwischen Rhein, Mosel und Saar wechselt) bis zur Mündung der Sauer muss die Verkehrszentrale OBERWESEL benachrichtigt werden.
  • Von der Mündung der Sauer bis Apach meldet sich die Bergfahrt bei der Schleuse GREVENMACHER, während sich die Talfahrt bei der Schleuse STADTBREDIMUS meldet.
  • Zwischen Apach und Metz müssen sich Schiffe bei der Verkehrszentrale KOENIGSMACKER melden.

2.7 Wann müssen Sie eine Reise erneut anmelden, ändern oder stornieren?

  • Erneut anmelden: Eine erneute Anmeldung ist bei Grenzübertritten erforderlich, wenn die Reise im Zielstaat noch nicht bekannt ist.
  • Ändern: Kleine Korrekturen innerhalb derselben Reise (wie Abmessungen, Ladung, Gewichte und Personen an Bord) müssen in BICS über die Funktion "ÄNDERN" durchgeführt und gemeldet werden. Sind Sie sich unsicher, ob die Korrektur klein genug ist? Melden Sie dann eine neue Reise an.
    Achtung: Größere Änderungen an den Abmessungen Ihres Verbandes, der Ladung (einschließlich Passagiere) und/oder des Zielorts müssen immer als neue Reise gemeldet werden.
  • Stornieren: Wenn eine zuvor gemeldete Reise nicht stattfindet, verschoben wird oder sich das Ziel ändert, müssen Sie die gemeldete Reise über BICS stornieren.

2.8 UKW-Funk Gebrauch

Wenn Sie zuvor Reise- und Ladungsdaten per UKW-Funk übermittelt haben und anschließend Ihre Reisedaten elektronisch melden, informieren Sie die Verkehrszentrale darüber per UKW-Funk.

3. Kontaktdaten

3.1 Der BICS-Helpdesk

T: +31 88 20 22 600 (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9:00 - 17:00 Uhr)
E: helpdesk@bics.nl

3.2 Meldeanwendungen und Staupakete – Unterstützung

ContainerPlanner (Autena Marine – Support):
T: +31 24 355 63 10
E: info@autena.nl

RiverGuide (Teqplay – Support):
T: +31 10 300 6737
E: support@teqplay.nl

Tresco (Tresco Engineering BV – Support):
T: +32 3 231 07 31
E: info@tresco.eu

Periskal (Periskal group – Support):
T: +32 3 669 57 36
E: support@periskal.com

Stuwplan (Lyrae – Support):
E: contact@lyrae.nl

3.3 Telefonnummern der wichtigsten Verkehrszentralen

Verkehrszentrale

Landesvorwahl

Telefonnummer

Verkehrszentrale Dordrecht+31(0)78 6337733
Verkehrszentrale Nijmegen+31(0)24 3435610
Revierzentrale Duisburg+49(0)206 620970
Revierzentrale Oberwesel+49(0)674 493010
Iffezheim+49(0)7229 18512 300
Gambsheim+33(0) 3 88597634
Straßburg+33(0) 3 88391261
Gerstheim+33(0) 3 88983346
Rhinau+33(0) 3 88748179
Markolsheim+33(0) 3 88925338
Vogelgrün+33(0) 3 89726373
Fessenheim+33(0) 3 89486340
Ottmarsheim+33(0) 3 89260822
Kembs+33(0) 3 88597634
(0) 3 89483566
Revierzentrale Basel+41(0) 61 6399530

Kontaktinformationen zu einigen weiteren Stationen finden Sie hier.